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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Alatur Transporte & Truck-Sharing (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter (nachfolgend „Kunde“) über die Vermietung von Transportern und Lastkraftwagen.

Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Kunde diese AGB an.

 

2. Mietgegenstand

Vermietet werden Transporter und Lastkraftwagen verschiedener Fahrzeugklassen gemäß den im Mietvertrag festgelegten Vereinbarungen.

Der Umfang der Vermietung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Mietvertrag.

 

3. Mietdauer

Die Mietdauer wird individuell im Mietvertrag vereinbart.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Ohne Zustimmung besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Mietverhältnisses.

 

4. Preise und Kilometerregelung

Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Mietpreise.

Folgende Freikilometer sind im Mietpreis enthalten:

  • Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen: 100 km pro Miettag

  • Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen und 12 Tonnen: 150 km pro Miettag

 

Jeder zusätzlich gefahrene Kilometer wird mit 0,45 € netto berechnet.

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

 

5. Zahlung

Die Zahlung des vereinbarten Mietpreises erfolgt bei Fahrzeugübernahme vor Ort.

Eine Kaution wird nicht erhoben.

Der Vermieter behält sich vor, offene Forderungen aus dem Mietverhältnis nachträglich geltend zu machen.

6. Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.

 

Dem Mieter ist insbesondere untersagt:

  • die Nutzung zu motorsportlichen Zwecken,

  • die Teilnahme an Rennen oder Fahrsicherheitstrainings,

  • die Weitervermietung des Fahrzeugs,

  • die Überlassung an nicht berechtigte Fahrer,

  • die Nutzung für rechtswidrige Zwecke.

 

7. Fahrer und Führerschein

Das Fahrzeug darf ausschließlich von Personen geführt werden, die im Besitz einer gültigen und für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind.

Für Transporter und viele Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ist in der Regel die Führerscheinklasse B ausreichend. Für größere LKW ist eine entsprechende Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.

Der Vermieter ist berechtigt, die Vorlage des Führerscheins zu verlangen.

 

8. Versicherung

Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert.

Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1.000,00 € pro Schadensereignis, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch:

  • unsachgemäße Nutzung,

  • grobe Fahrlässigkeit,

  • Vorsatz,

  • Missachtung gesetzlicher Vorschriften,

  • Verkehrsverstöße oder

  • die Überlassung an unberechtigte Fahrer entstehen.

 

Bußgelder, Verwarnungsgelder, Gebühren und sonstige Kosten aus Verkehrsverstößen während der Mietzeit trägt ausschließlich der Mieter.

 

10. Fahrzeugübergabe und Rückgabe

Bei Übergabe und Rückgabe wird der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Fotodokumentation aller Fahrzeugseiten,

  • Sichtprüfung von Innenraum und Ladefläche,

  • Dokumentation vorhandener Schäden im Übergabeprotokoll,

  • erneute Prüfung bei Fahrzeugrückgabe.

 

Die Rückgabe hat im vereinbarten Zustand und spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Die reguläre Rückgabezeit ist bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Rückgabetages. Verspätete Rückgaben können zusätzlich berechnet werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

11. Tankregelung

Das Fahrzeug wird mit dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Tankstand übergeben und ist mit demselben Tankstand zurückzugeben.

Fehlende Kraftstoffmengen werden dem Mieter zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

 

12. Rauchen und Fahrzeugpflege

Das Rauchen in den Fahrzeugen ist untersagt.

Die Fahrzeuge sind besenrein zurückzugeben. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Geruchsbelästigung oder erforderlichen Sonderreinigungen behält sich der Vermieter vor, die entstehenden Reinigungskosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

 

13. Verhalten bei Unfall, Diebstahl oder Schäden

Jeder Unfall, Diebstahl, Brand-, Wild- oder sonstige Schaden ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet:

  • die Polizei zu verständigen,

  • keine Schuldanerkenntnisse abzugeben,

  • alle erforderlichen Informationen zur Schadensaufnahme bereitzustellen.

Die Schadensmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

 

14. Auslandsfahrten

Fahrten ins Ausland sind ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen die Fahrzeuge nicht außerhalb Deutschlands genutzt werden.

 

15. Überladung und Ladungssicherung

Der Mieter ist verpflichtet, die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs einzuhalten.

Für Schäden, Bußgelder oder sonstige Folgen, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

Für die ordnungsgemäße Beladung sowie die fachgerechte Sicherung der transportierten Güter ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Ladungssicherung entstehen.

 

16. Verlust von Schlüsseln und Fahrzeugpapieren

Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren oder sonstigem Fahrzeugzubehör ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Die Kosten für Ersatzbeschaffung, Programmierung, Schließanlagen oder sonstige erforderliche Maßnahmen trägt der Mieter.

 

17. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.

Bei späterer Stornierung fallen folgende Gebühren an:

  • 2 Tage vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Netto-Mietpreises

  • 1 Tag vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Netto-Mietpreises

 

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.

Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Übergabetermin und erfolgt keine rechtzeitige Stornierung, gelten ebenfalls die vorgenannten Stornierungsbedingungen.

 

18. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Sitz des Vermieters. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Alatur Truck Sharing & Transporte
Inhaber: Serdar Alatur


        0160 9647 3831
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